Korruption im Altrömischen Reich im historischen Kontext

Die spätkaiserliche Zeit

Nach dem Ende der Severische Dynastie, die von 193-235 n.Chr. dauerte, folgte die große Krise des 3. Jahrhunderts. Dieses Jahrhundert war geprägt von zahlreichen Usurpationen und Bürgerkriegen. Die Soldatenkaiser sahen sich dem Ansturm der Germanen an Rhein und Donau ausgesetzt, während das Reich im Osten, besonders die Provinzen Syrien und Kleinasien, gegen Ardaschir aus der Dynastie der Sassaniden des Neupersischen Reiches zu verteidigen war. Dem ständig wachsenden Druck auf alle Grenzen des römischen Reiches war die römische Abwehr nicht gewachsen. Dies endete Mitte des 3. Jahrhunderts in einer tiefen Krise, in der das Reich kurz vor dem Untergang stand.[7] Dieser erreichte Tiefpunkt fällt unter die Herrschaft von Kaiser Gallienus (253-268 n.Chr).[8]

Auf die Grenzen des ganzen römischen Reiches wurden Angriffe ausgeübt, Plünderungszüge wurden veranstaltet, und es ist allein der Unkoordiniertheit der Gegner zu verdanken, dass das römische Reich nicht zerstört wurde. „Schlimmer jedoch als die territorialen Verluste waren die Verwüstungen, der Raubbau an den Ressourcen und der Zusammenbruch des Währungssystems.“[9] Dies betraf jedoch nicht alle Teile des Reiches gleichermaßen. Dennoch führte die Krise des 3. Jahrhunderts zu zahlreichen Veränderungen.

Die Spätantike

Der Übergang in die Spätantike vollzog sich 284 mit Diokletian (285-305 n.Chr). Wie seine Vorgänger sah er sich vor eine Menge ungeklärter Probleme gestellt, die er zu lösen versuchte. Nach seiner Kaisererhebung stellte er schnell fest, dass es grundlegender Veränderungen bedurfte, um ein Reich dieser Größe zu regieren. Damit begann eine Zeit des Umbruchs und der Transformation.

„Die Grenzen mussten gesichert, das Kaisertum wieder zum Garanten der inneren Stabilität gemacht, das Steuer- und Abgabensystem reformiert, die Währung wieder auf eine feste Grundlage gestellt und eine Antwort auf die religiöse Herausforderung gefunden werden.“[10]

Um seine Herrschaft zu festigen und den Verlust der Reichseinheit zu umgehen, schuf Diokletian das Kaiserkollegium, die so genannte Tetrarchie, welche sich aus zwei Augusti (Diokletian und Maximian) und den Caesares (Galerius und Konstantius) zusammensetzte.[11] Diokletian erkannte nicht nur die Notwendigkeit der Arbeitsteilung, sondern reformierte auch das Verwaltungswesen, welches er in einen zivilen (Dignitas) und einen militärischen (Militia) Sektor teilte. Eine effizientere, staatliche Verwaltung sollte durch die Teilung der Provinzen und die Einführung von Diözesen und Präfekturen begünstigt werden. Gleichzeitig sollte eine örtliche Machtzusammenballung verhindert[12] werden und eine Kontrollfunktion geschaffen werden.[13] Weiterhin systematisierte er das Abgabensystem, schaffte frühere Steuerarten ab und versuchte durch zwei Münzreformen die zerrüttete Währung zu festigen. Ein weiterer Versuch der wirtschaftlichen Stabilisierung war sein Höchstpreisedikt. Ferner versuchte er das Reich durch eine zentrale Kulturpolitik[14] und eine sakrale Zementierung seiner Herrschaft (Beinname „Iovius“), zusätzlich zu einen. Dies führte zu schweren Christenverfolgungen, da Diokletian von der Unvereinbarkeit von Christentum und römischer Lebensordnung überzeugt war.[15]

Die entscheidende Wende kam erst mit Kaiser Constantin, der 312 n.Chr die Herrschaft über den gesamten Westen gewann. Er verhalf dem Christentum zu einer gleichberechtigten Stellung gegenüber den anderen Religionen, wenn nicht sogar zu einer Begünstigung. Mit diesem ‚Bündnis’ zwischen Kaiser und Kirche bezweckte Constantin eine Festigung seiner Herrschaft und des Staates.[16] Die Gründung Konstantinopels, als zweite Hauptstadt neben Rom, fällt ebenfalls in die Regierungszeit Konstantins. Nach seinem Tod kam es zu Bruderkämpfen, bis Constantius II 353 n.Chr die Alleinherrschaft erlangte.[17] Im Jahre 361 folgte Julian Apostata (361-363 n.Chr) auf den Thron und unter seiner Herrschaft kam es zu einem letzten Versuch, das Heidentum wiedereinzuführen.

Es gelang Julian gegen die Korruption vorzugehen. So verbesserte er z.B. das Verwaltungswesen, förderte Städte sowie Finanz- und Postwesen, beschäftigte sich mit dem Justizwesen als auch mit dem Bildungswesen. Durch ihn erhielt der Staat die Möglichkeit, auf Bildungseinrichtungen Einfluss auszuüben. Bedeutung errang auch die Bibliothek, der er seine Privatbibliothek stiftete und repräsentative Räumlichkeiten bauen ließ. Nach seinem Tod erfolgte eine Reichsteilung, da es unmöglich geworden war, ein Herrschaftsgebiet dieser Größe allein zu regieren. Erst mit Theodosius (379-395 n.Chr), der letzte Alleinherrscher des Imperiums, wurde das Reich wieder vereinigt. In die Zeit seiner Herrschaft fällt auch die Einführung des Christentums als Staatsreligion, welche sicherlich eine stabilisierende Wirkung hatte. Theodosius erkannte ebenfalls die Korruption des Verwaltungsapparates und versuchte dagegen vorzugehen. Er deckte die Machenschaften römischer Beamten auf und zog sie zur Verantwortung. Diese Versuche waren allerdings nur von mäßigem Erfolg gekrönt und Theodosius selbst fiel 375 einer Palastintrige zum Opfer. Nach seinem Tod 395 teilten seine Söhne das Reich endgültig. Honorius regierte im Westen und Arcadius im Osten, allerdings blieb die Idee der Reichseinheit bestehen, da die jeweiligen Gesetzte des einen Herrschers immer auch im Machtbereich des Anderen galten.

Die Spätantike war geprägt von Reformen und Reformversuchen seitens der römischen Kaiser. Sie erkannten, dass Korruption ein schwer wiegendes Problem darstellt was sich vor allem in den Provinzen wieder spiegelte und dem römischen Reich schadete. Besonders die Verwaltung des gewaltigen, römischen Reiches sollte effizienter gemacht werden. Rom ließ sich immer schwerer regieren und es kam zu unglaublichen Misswirtschaften, vor allem in den weit entfernten Provinzen. Die Verwaltungsreformen des Diokletian und der „codex Theodosius“ belegen, dass sich der Grossteil der Probleme auf die Provinzen des Reiches konzentrierte. Belege dafür liefern die spätantiken Rechtssammlungen (codices) in denen viele Gesetze vom römischen Kaiser persönlich erlassen wurden, welche ausschließlich für die Provinzen gelten sollten. Im „codex Theodosianus“ befasst sich fast jedes dritte Gesetz mit den Amtsvergehen von Beamten.[18]

Korruption als Problem der Provinzialverwaltung

Am häufigsten anzutreffen war Korruption im Gerichts- und Steuerwesen. Vor allem Jurisdiktionsmagistrate erwiesen sich als bestechlich oder ließen sich beeinflussen oder einschüchtern. Dies kam den Mächtigen zu Gute, denn Geld, Macht und soziale Stellungen beeinflussten nachhaltig den Verlauf von Prozessen. Als Reaktion auf korrupte Praktiken entstand das Gerichtspatrozinium. Bei diesem leisteten einflussreiche Persönlichkeiten zumeist rangniederen Personen als Patron Beistand, indem sie z.B. Empfehlungsschreiben verfassten oder sich auch persönlich bei den Richtern für sie einsetzten.

Ein Beispiel für eine solche Führsprache beschreibt auch Ausbüttel sehr eindringlich. Da geht es z.B. um die Ehefrau eines Bäckers in Antiochia, welcher der angesehene Sophist Libanios zu Hilfe eilt. Sie hatte sich bei ihm darüber beschwert, dass der Bedienstete der Stadt, der ihren Mann ausgepeitscht hatte, erst einer Behandlung durch einen Arzt zustimmte, nachdem er von ihr Geld erpresst hatte. Interessanterweise nahmen durch das Gerichtspatrozinium illegale Praktiken zu.[19]

Korruption dürfte ebenfalls in der städtischen Administration weit verbreitet gewesen sein. Aus Antiochia ist z.B. ausserdem bekannt, dass die kuriale Pherenikos der im Auftrage des comes Orientis die Bäcker überwachte, nur bei denen falsche Gewichte entdeckte, die ihn nicht mit Geld bestochen hatten. Bei den Steuerhebungen kam es vor allem zu überhörten Forderungen. Nicht selten dienten dazu Auspeitschungen, Folterungen und Inhaftierungen, um ungerechtfertige Forderungen durchzusetzen. Weiterhin weigerten sich Steuerbeamte Quittungen auszustellen, verwendeten falsche Maße und Gewichte, hielten bestimmte Fristen bei der Steuereinziehung nicht ein, unterschlugen Steuern, quälten und folterten Provinzialen oder begünstigten Personen, indem sie ihnen Steuernachlässe oder Immunität gewährten.

Allgemein lässt sich sagen, je weiter man von Rom weg kam, umso stärker wurde die Korruption und desto normaler wurden korrupte Praktiken. Das liegt vor allem an der starken Zentralgewalt Roms, welche enorme Probleme hatte, die Provinzen des Reiches zu überwachen und zu verwalten. Den Kaisern dienten zur Verwaltung der Provinzen quasi nur ihre Magistrate. Sie regelten den größten Teil der Angelegenheiten in den Provinzen selbst und waren die vom Kaiser gesandten, direkt dem Kaiser unterstellten Staatsdiener. Genau an dieser Stelle kam es zu großen Problemen, weil der Kaiser nicht überall sein konnte, um seine Untergebenen zu kontrollieren und diese, in der Regel, alles andere als ehrliche Untergebene waren.[20]

„Die Kaiser entsandten Statthalter in die Provinzen, um ihrer Autorität Geltung zu verschaffen. Auf ihnen ruhte letzten Endes die Verantwortung, den Willen und die Interessen der kaiserlichen Zentralgewalt gegenüber der Bevölkerung in die Tat umzusetzen und nach Möglichkeit zu realisieren.“[21]

Die Magistrate

Ein Magistrat (lat. Magistratus: Obrigkeit) ist ein Kollektivorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt. In der Antike war Magistrat die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor, etc.). Man trennte dabei die Magistrate in niedrige Magistrate (Quästor, Tribunat), deren Machtbefugnis als „potestas“ bezeichnet wurde und in höhere Magistrate, deren Macht ‚imperium’ genannt wurde. Höhere Beamte durften mit Volk und Senat in Verhandlungen treten, gegen niedere Beamte vorgehen und Verhaftungen vornehmen. Während der Amtsperiode genossen sie Immunität, erst danach durften Magistrate für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings konnte nach Ablauf der Amtsperiode das ‚imperium’ von Konsuln und Praetoren verlängert werden zu so genannten ‚Promagistrate’. Seit den Reformen des Sulla erfolgte diese Verlängerung regulär (prorogatio), damit Proconsuln und Propraetoren die Verwaltung einer Provinz übernehmen konnten.[22] Im Grunde genommen bedeutete dies nichts anderes, als das höhere Beamte in der Regel keine Konsequenzen für ihr Handeln befürchten mussten, da sie während ihrer Amtszeit Immunität besassen und sich ihre Amtszeit meist auf Lebzeit ausweitete. Die Kaiser beklagten ihrerseits immer wieder den Schacher mit Ämtern. Umso verwunderlicher ist es, dass sich ihre Maßnahmen gegen den Käufer des Amtes richteten und nicht gegen den Verkäufer. Diese Maßnahmen und diese Akzeptanz sind nur so zu erklären, dass die Kaiser einen gewissen Nutzen aus dem Kauf von Ämtern und den sich daraus ergebenden unkorrekten Amtshandlungen zogen.[23]

Im Hinblick auf Korruption ist nun weiterhin interessant, dass die Besoldung der Magistrate unterschiedlich ablief. Ein gravierender Unterschied bestand in der Besoldung der städtischen und der staatlichen Magistrate. Die städtische Verwaltung war eine Honoratiorenverwaltung, was so viel hieß, dass diese Magistrate ihre Tätigkeiten unentgeltlich ausübten und für die Übernahme eines Amtes noch eine summa honoraria bezahlen mussten, während dessen die staatlichen Amtsträger Gehalt empfingen. Die städtischen Magistrate mussten also Geld aufbringen, um ein Amt überhaupt erst ausführen und übernehmen zu dürfen, was wiederum dazu führte, dass es in einigen Provinzen des Reiches zu einem Mangel an städtischen Magistraten kam. Dies veranlasste den Kaiser dazu, etwaige Ämter obligatorisch zu machen. Eine weitere Auswirkung war, dass die städtischen Magistrate infolgedessen besonders freudige Empfänger von Schmiergeld Zahlungen waren.

„Aus Antiochia ist bekannt, dass die Kuriale Pherenikos, der im Auftrage des comes Orientis die Bäcker überwachte, nur bei denen falsche Gewichte entdeckte, die ihn nicht mit Geld bestochen hatten.“[24]

Allein aus der Tatsache heraus entstanden die verschiedensten Probleme, vor allem in abgelegenen Provinzstädten. Es führte z.B. dazu, dass sich diese Honorar Magistrate noch andere Betätigungsfelder suchten und/oder sich bestechen ließen.[25] Weiterhin führte dies dazu, dass sich durch den Kauf von Ämtern, Familien ganze Städte einverleiben konnten. Je schwächer die Finanzen einer Stadt waren, umso mehr konnten einzelne, vermögende Familien die Besetzung wichtiger Ämter und Positionen für sich bestimmen. Folglich kam es stellenweise dazu, dass in verschiedenen Provinzen, ganze Städte von Familien Clans geführt und kontrolliert wurden.

Die Adäration

Ein weiteres Korruptionsproblem in der Spätantike war die Adäration. Die Adäration ist ein Terminus technicus des spätantiken Steuer- und Besoldungswesens und bedeutet die Umwandlung von Naturalleistungen, die seit dem 3. Jh. n.Chr. weite Bereiche der Steuer- und Besoldungswesens durchdrungen hatten, in Geldzahlungen. Dabei sind zwei Arten der Adäration zu unterscheiden: die Steueradäration und die Verteilungsadäration.[26] Dieses Verfahren war korruptionsträchtig, weil es aufgrund der Instabilität der spätantiken Agrarproduktion und der Nahrungsmittelpreise den staatlichen – zivilen wie militärischen Funktionären – die Möglichkeit zu Spekulationsgeschäften eröffnete. Ferner bot es Gelegenheit zu erpresserischen Forderungen mit Hilfe willkürlich festgelegter, überhöhter Adärationssätze.

„Das Korruptionspotential dieser Adärationsverfahren ergab sich aus dem starken Schwanken der Agrarpreise infolge struktureller Schwächen der antiken Landwirtschaft, vor allem aus ihrer großen Anfälligkeit für katastrophale Missernten. Diese Adärationskorruption führte zu einer Bereicherung der Amtsträger bzw. Offizieren durch Spekulationsgeschäfte, wie sie auch auf dem privaten Sektor in der Spätantike oftmals bezeugt sind, wenn etwa Privatleute Getreide horten und eine Nahrungsmittelknappheit abwarten, um es dann zu hohen Preisen zu verkaufen.“[27]

Korruption in der Provinz Afrika

Die Provinz Afrika soll hier nun genauer untersucht werden und als Paradebeispiel dienen. Die ‚provincia africa’ (provincia = Amtsbereich, in Fläche gedacht) wurde mehr oder weniger in den ersten beiden Punischen Kriegen (264 v.Chr. – 201 v.Chr.) für Rom beansprucht und im dritten Punischen Krieg 146 v.Chr. endgültig romanisiert.[28] Die afrikanische Provinz war eine kaiserliche Provinz und unterstand somit der ganzen Aufmerksamkeit des Kaisers. Seit Augustus kam es zu dieser Art von Trennung der Provinzen. Die Provinzen wurden in senatorische Provinzen und in Provinzen des römischen Volkes, der ‚populi romani’ unterteilt. Die Statthalter aus dem Senatorenstand, die mittels eines Losverfahrens bestimmt wurden und jene Provinzen verwalteten, die nicht dem Kaiser unterstellt waren nannte man ‚proconsules’.[29] Die ‚populi romani’ waren dem Kaiser persönlich unterstellt. Zu diesen zählten Provinzen, welche dem Kaiser am wichtigsten waren und die als politisch brisant einzustufen waren. Die ‚provincia africa’ war eine von sieben ‚populi romani’. Allerdings gab es nicht wirklich eine klare Trennung zwischen den senatorischen Provinzen und den kaiserlichen Provinzen, da die Kompetenzen zwischen Kaiser und Senat nicht klar abgegrenzt waren.[30]

Jedenfalls spätestens seit dem Ende der punischen Kriege 146 v. Chr. fiel Afrika in die Hände der Römer. Unter Caesar wurde Numidia dann auch annektiert und zur ‚africa vetus’ und ‚africa nova’. Augustus fasste diese zusammen und machte daraus die „provincia africa“ mit der Hauptstadt Karthago. Hauptanbau der Provinz war Weizen, welcher 2/3 des Weizenbedarfs von Rom deckte.

„Das römische Afrika, das sich so lange einer Friedenszeit rühmen konnte, wurde von Berberstämmen bedroht. Der Konflikt hatte sich schon lange angebahnt. Bereits vor dem Regierungsantritt Valentinianus waren einige Städte von organisierten Plünderern heimgesucht worden.

Die Bewohner erflehten vom Militärkommandanten Romanus ein sofortiges Eingreifen. Dieser wollte allerdings nur dann anrücken, falls zuerst grössere Summen in seine eigene Tasche flossen. Die Städte waren nicht in der Lage die geforderte Summe aufzubringen und schickten anlässlich des Regierungswechsels 364 eine Gesandtschaft mit einem Protestbrief zum Kaiser.

Doch Romanus konnte sich geschickt herauswinden und beeinflusste eine Untersuchungs- Kommission zu seinen Gunsten. Im Winter 367 fielen die Austorianer in Leptis Magna und die Städte versuchten es mit einer erneuten Gesandtschaft. Der Kaiser schickte seinen Notare Palladius zur Untersuchung der Vorfälle. Doch der wurde von Romanus bestochen und die Bewohner mussten in einem Prozess unter Androhung von Gewalt ihre Anschuldigungen widerrufen.“[31]

Probleme der Grenzsicherung durch einfallende Barbarenstämme, Plünderer oder auch Vandalen waren in dieser Zeit im römischen Reich keine Seltenheit.

Korruption stellte einen festen Bestandteil der römischen Gesellschaft dar. Es war für die Kaiser sehr schwer nachvollziehbar, was wirklich in den Provinzen vor sich ging. Viele Gesetze, vor allem auch speziell für den Raum Afrika geben kund, dass gerade in der afrikanischen Provinz enorme Probleme vorhanden waren. In den „Codex Theodosius“ gab es viele Gesetze, die speziell für die afrikanische Provinz gelten sollten.

„An die ‚Afrikaner’ gerichtet (ad afros):

Stationarii primipilarium in festen Standorten dürfen (an die Provinzialen) keine Mehrforderungen über das festgesetzte Maß hinaus stellen, keine Kerker (für Verbrecher) unterhalten und nur 2 Pferdeknechte (agasones) aus der Provinz haben und keine zusätzlich aus Numidenien oder anderen Provinzen. Sie dürfen auch sonst niemanden als Gehilfen bei sich haben, der früher schon bei einem stationarius Dienst geleistet hat.

Bei Verstoss droht Todesstrafe.“[32]

Ohne Zweifel war die Provinz Afrika eine nicht einfach zu regierende Provinz. Infrastrukturelle und geografische Probleme sind allein schon durch die enorme Größe unabänderbar. Das die afrikanischen Provinz sehr wichtig war für Rom, lässt sich einfach begründen. Viel fruchtbares Land und viele wichtige natürliche Ressourcen sprechen für sich. Die Korruption schien allerdings alles auf zu fressen und es kam zu einer unermesslichen Misswirtschaft. Dabei könnte die Tatsache, dass eine Person mehrere Posten ausüben konnte und dies durchaus üblich war, eine wichtige Rolle spielen.[33]

Weiterhin scheint aber auch die Bevölkerung ein starkes Gefühl für Recht und Unrecht gehabt zu haben, da sie sich schon vermehrt mit geltendem Recht gegen Unrecht zur Wehr setzten. Dies zeigt sich vor allem daran, dass die Kaiser nur von etwaigen Missständen erfuhren, wenn sie darüber informiert wurden.[34] Einerseits gab es ein enormes Netzwerk von Ausbeutern, anderseits gab es aber auch eine starke Kraft, die gegen diese Ausbeuter arbeiten wollte. Die römische Gesellschaft war eine Gesellschaft von Seilschaften und Netzwerken, und auch den Afrikanern war der besondere Status ihrer Provinz bewusst. An dieser Stelle muss allerdings klar abgegrenzt werden, dass mit dem Afrikaner keineswegs Bauern gemeint sind, sondern höchstwahrscheinlich Beamte, die allerdings nichts vom großen Kuchen abbekamen. Es standen sich also eher Netzwerke gegen Netzwerke und Seilschaften gegen Seilschaften gegenüber, anstatt Gut gegen Böse, Gerechtigkeit gegen Unrecht. Obwohl höchstwahrscheinlich das unterlegene Netzwerk (Clan, Familie) sich der Gerechtigkeit zu verschrieben schien und in diesem Sinne handelte.

Weiterhin ist zu bedenken, dass etwaige korrupte Praktiken unter Strafe standen. Die meisten Amtsvergehen kamen im Bereich der staatlichen Verwaltung vor, hauptsächlich im Gerichts- und Steuerwesen. Dabei wurden illegale Handlungen aller Art geahndet und reichten von „Rechtsverweigerung, Unterschlagung von Beschwerden, Prozessverschleppung, vorschriftswidrige Behandlung von Angeklagten, unzulässiger Vollstreckung von Strafen bis zu Behinderungen von Appellationen.“[35]

Korruption als Phänomen

Bereits 331 beklagte Constantin, dass Stadthalter und ihre Offizialen käuflich geworden seien und kein Gerichtsverfahren mehr ohne die Zahlung von Geldern abliefe. Amtsmissbrauch und Amtspflichtverletzung waren im römischen Reich weit verbreitet und das genaue Ausmaß der Korruption und ihre Entwicklung lassen sich nicht mehr bestimmen.

Zahlreiche Informationen über Korruption liefern die spätantiken Rechtssammlungen (codics). Fast jedes dritte Gesetz im „Codex Theodosius“ z.B., befasst sich mehr oder minder mit Amtsvergehen irgendwelcher Beamten. Diese Gesetzessammlung umfasst grob gesagt 900 Gesetze aus der Zeit von 313 bis 468 n.Chr, wobei diese Zahlen mehr als Richtwerte zu verstehen sind. Dies bedeutet nicht, dass Korruption in der späten Kaiserzeit und in der Spätantike stärker vertreten war, als in früheren Zeiten. Für die frühe Kaiserzeit fehlen einfach vergleichbare Werke und Quellen.

Gesetzt Konstantins (Codex Theodosianus 10.16, 7):

„Hört jetzt einmal auf, ihr raubsüchtigen Hände der Offizialen, hört auf, sage ich! Denn wenn sie nach dieser Ermahnung nicht aufhören, wird das Schwert sie abhaun. Nicht sei käuflich die Tür des Richters, nicht der Eintritt bezahlt, nicht berüchtigt durch Versteigerung an den Meistbietenden das Gerichtzimmer, nicht sogar der Anblick des Statthalters nur für Geld zu haben…man unterdrückt die unerträglichen Überfälle der Centurionen und der anderen Offizialen, die Großes und Kleines fordern, und mäßige die unstillbare Geldgier derer, welche den Streitenden die Akten aushändigen…Denn wenn sie sich im zivilen Rechtsstreit etwas zu fordern erlauben, so wird die bewaffnete Rüge bei der Hand sein, um Kopf und Hals der Schändlichen abzuhauen,[...].“[36]

Generell ist davon auszugehen, dass der römische Staat von einer anderen Staatsauffassung und einem anderen Ämterverständnis ausging. Bestimmte Praktiken wie der Ämterkauf wurden gebilligt und als legitim eingestuft. Dieses Selbstverständnis entstand aus einer langen römischen Tradition heraus, aus dem Prinzip des suffragium, was schon in die Zeit der römischen Republik zurückgeführt werden kann.

Das spezielle Ämterverständnis und das Prinzip des suffragium

Dieses Selbstverständnis entspringt aus der republikanischen Zeit, aus welcher das Recht überliefert wurde, als Amtsinhaber einen Nachfolger für sein Amt selbst zu bestimmen. In der römischen Republik war dies als ‚suffragium bekannt, was soviel bedeutet wie Führsprache oder auch Ämterkauf.

„Der Käufer eines Amtes zahlte den Betrag entweder an seinen Amtsvorgänger, Dienstgeber, Patron oder an das Gremium, in das er Aufnahme fand. Konnte er die geforderte Summe nicht aufbringen, so fanden sich durchaus Privatpersonen oder Wechsler, die ihm Geld liehen, zumal die Übernahme von Verwaltungsposten finanziellen Gewinn versprach.“[37]

Jeder Amtsinhaber konnte also seinen Amtsnachfolger selber bestimmen. Jeder Kandidat musste dennoch über das vorausgesetzte Grundkapital verfügen. Das Grundkapital allein, reichte aber noch nicht aus, auch die Führsprache oder besser gesagt das nötige Kleingeld zur Bestechung des Amtsinhabers musste vorhanden sein.

Man denke sich z.B., man ist im alten Rom, vielleicht einfacher Beamter und hat über eine „Beziehung“ die Möglichkeit ein hoch dekoriertes Amt zu erwerben, käuflich versteht sich. Ein einfacher Beamter hat nicht das Geld, sich dieses Amt zu kaufen, geschweige denn, den alten Amtsinhaber zu bestechen. Also wird sich dieser Beamte zu einer einflussreichen Person begeben, um sich das Geld von dieser zu leihen. Dieser wiederum leiht ihm das Geld nur unter der Vorraussetzung, auch ein Nutznießer dieses Geschäfts sein zu dürfen. Man hatte demnach immer eine Gegenleistung zu erwarten. Die Folgen des Ganzen sind, dass sich Netzwerke aus Schuldnern und Verleihern, Leihern und Leihenden bildeten. Nicht der, der nur Geld hatte war demzufolge mächtig, sondern der, der die richtigen Leute kannte, um sich Geld zu leihen.

Dieses Prinzip oder auch Ämterverständnis konnte man in ziemlich jeder Epoche des römischen Reiches, bis hoch ins oberste Amt beobachten. Selbst die Kaiser bestimmten ihre Nachfolger selbst. Erst die Einführung des Erbrechts veränderte dies und die Kaiser mussten einen Erben einsetzen. Ein interessanter Punkt an dieser Stelle ist, dass durch dieses Gesetz nun nicht mehr ausgewählte Personen die Kaiserwürde erlangten, sondern nach Erbrecht der älteste Sohn. So kam es dann auch, dass ein Kaiser seinen schwachsinnigen Sohn auf den Thron setzen musste, was tragische Auswirkungen auf das römische Reich haben sollte.

Korruption fand demnach sowohl auf den unteren Rängen, wie auch auf höchster Ebene statt.

„Messalina, die Gattin des Claudius, Vespasian und seine Konkubine Antonia Caenis sowie der Prätorianerpräfekt M. Aurelius Cleander, ein Schützling des Commodus, verkauften u.a. Statthalterschaften und Prokuraturen.“[38]

Auch an diesem Beispiel zeigt sich, wie tief verankert das republikanische Recht war, seinen Amtsnachfolger selbst zu bestimmen. Das Prinzip des suffragium, der Führsprache, ist ein sehr bedeutender Punkt hinsichtlich der Korruption in der späten Kaiserzeit.

Die Führsprache allein ist freilich noch nicht als Korruption anzusehen, allerdings entsteht aus ihr das Prinzip, Geldleistungen für bestimmte Handlungen und Unterlassungen entgegen zu nehmen. Zu republikanischen Zeiten war dies nicht mal moralisch verwerflich.

In der späten Kaiserzeit war das suffragium nicht mehr so selbstverständlich und es standen sich entgegen traditionelle Praktiken und neue Wertevorstellungen. Die Führsprache war ein sehr wichtiger Punkt im römischen Reich und Macht besaß der, der die Führsprecher hatte. Daraus kann man folgern, dass die römische Gesellschaft weniger leistungsorientiert war.

„Die fachliche Qualifikation der Provinzstatthalter und ihrer Cohortalen? Diese Frage spielte in der damaligen Zeit bei der Vergabe von Verwaltungsposten keine so große Rolle wie heute. Im Gegensatz zur modernen Leitungsgesellschaft entschied in der ständisch denkenden Gesellschaft des römischen Reiches bei der Vergabe von Verwaltungsposten in erster Linie der soziale Status und nicht die fachliche Qualifikation. Herkunft, Erziehung und Vermögen waren wichtige Voraussetzungen für die Übernahme einer Statthalterschaft oder eines (höheren) Cohortalenamtes.“ [39]

So kam es in dieser Zeit zu einer Veränderung der Wertvorstellungen, denn das Prinzip des suffragium wurde, wenigstens von Seiten der Kaiser, nicht mehr voll und ganz akzeptiert und außerdem für die großen Probleme des römischen Reiches verantwortlich gemacht. Die Bekämpfung der Korruption, auch ausgeweitet auf das Prinzip des suffragium, begann mehr oder weniger in der Zeit, in der auch die Kaiserwürde zum Erbrecht überging. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die römischen Kaiser die Korruption und das suffragium aus rein moralischen Aspekten zu bekämpfen versuchten. Viel wahrscheinlicher scheint die Annahme, dass dies aus rein machtpolitischen Zwecken erfolgte, vor allem wenn man sich die Gegenmaßnahmen der römischen Kaiser anschaut. Eine der wichtigsten Gegenmaßnahmen oder Regulierungen bestand in der Schaffung eines Kataloges zur Bestimmung exakter Preise zum Kauf von Ämtern unter Justinian, der 353 n.Chr ein festes Tarifsystem für den Ämterkauf schuf. Seit der republikanischen Zeit bestand das verbriefte Recht einen Amtsnachfolger für sein Amt benennen zu dürfen, um im Gegenzug von seinem Schützling eine Gegenleistung erwarten zu können.[40]

Doch auch wenn nicht unmittelbar von einem Wertewechsel gesprochen werden kann, fällt auf, dass sich die Betrachtungsweise und der Umgang mit dem Problem/Phänomen der Korruption zu verändern schien.

Gegenmassnahmen der spätrömischen Kaiserzeit

In der späten Kaiserzeit würde die Korruption massiv beklagt und versucht, gegen sie vor zu gehen. Vor allem von Kaisern wie Konstantin, Julian und Justinian wurden Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die kaiserlichen Konstitutionen richteten sich z.B. gegen Bestechlichkeit, Ämterkauf (Nepotismus), Erpressung, Nötigung, Fernbleiben vom Dienst, Faulheit, Kompetenzüberschreitungen, ungerechtfertigte Steuerforderungen, Prozessverschleppungen und Rechtsbeugungen.

Allerdings richteten sich ihre Maßnahmen nicht gegen die Verkäufer, sondern gegen die Käufer. Letztendlich akzeptierten aber auch die Kaiser den Ämterkauf, zu mal einige von ihnen selbst davon profitierten. Demnach wurde sogar offiziell zwischen gekauftem und erworbenem Amt unterschieden, somit wurden gekaufte Ämter legitimiert.

Im Jahre 394 n.Chr. gestattete Theodosius dann weiterhin, dass für die Übernahme eines Amtes versprochene Gelder oder Vermögenswerte eingeklagt werden konnten[41] und 535 n.Chr. schuf Justinitian ein festes Tarifsystem, wo festgelegt wurde, wie viel für jeden Posten und wie viel an führende Hofbeamte gezahlt werden musste. Es zeigt sich deutlich an dieser Stelle, dass die Kaiser der hohen Kaiserzeit das Problem erkannten, sich aber ausserstande sahen, dagegen vorzugehen. Zudem hatte Theodosius 394 n.Chr. gesetzlich festgelegt, dass versprochene Gelder oder Vermögenswerte für die Übernahme eines Amtes eingeklagt werden konnten.[42]

Sie bürokratisierten also den Ämterkauf, der infolgedessen auch in der Kaiserzeit zu einem wichtigen Bestandteil des Verwaltungssystems wurde.

„Den Amtsmissbrauch versuchte man nicht mit irgendwelchen Veränderungen im Verwaltungssystem entgegenzuwirken, sondern man setzte auf die abschreckende Wirkung hoher Strafen.“[43] (Grundlage lex Julia repetundarum, Caesar 59 v.Chr.)

Doch es zeigt sich auch, dass sich in der späten Kaiserzeit und in der Spätantike der Korruptionsbegriff zu verändern schien. Gegen Korruption wurde nicht direkt vorgegangen, aber es wurde versucht, Korruption zu regeln und man kam zu der, dass eine gewisse Schuld der Reichskrise und der generell schlechten Regierbarkeit des Reiches, der Korruption zu geben ist. Der Ämterkauf wurde demnach ‚legalisiert’, was zur Folge hatte, dass die Korruption sich auf diesem Gebiete, zumindest in Rom nahen Gebieten, eindämmte. Das römische Reich war jedoch riesig, und die Kaiser hatten dementsprechend enorme Probleme ihre Gesetzte wirklich in die Tat um zu setzen. Denn letztendlich wurden die Gesetze in Rom gemacht und nicht in den Provinzen. Die Entfernungen waren gewaltig, was schon an den Weiten innerhalb Italiens zu erkennen war. Für Statthalter und Cohortalen war es sehr mühsam, zeitraubend und auch nicht unriskant, alle Landstriche ihres Amtsbezirkes aufzusuchen. So war es insbesondere in Notzeiten, wie z.B. während der Germaneneinfälle in Italien keine Seltenheit, dass sich bestimmte Gebiete ihrem Zugriff entzogen.[44] Was dies für noch weiter entfernte Provinzen zur Folge hatte, wie etwa Afrika, expliziert sich von selbst.

In den Provinzen herrschten die Magistrate und die Proconsule, die in vielen Fällen fast schon mit Souveränen gleich zusetzen waren. Aber auch in den Provinzen, denen sich der Kaiser mit höchster Aufmerksamkeit widmete, wie z.B. der afrikanischen Provinz, lief es nicht anders. Dafür waren die Entfernungen von Rom zu groß. Als Beispiel betrachte man sich die Entfernung von Rom bis zur Provinz Hauptstadt von Afrika, Karthago, die mit ca. 450 km über See noch sehr gering ausfiel.[45] Allerdings hat man dann lediglich die Provinzhauptstadt erreicht. Städte wie z.B. Caesarea ereichte man nur über dem beschwerlichen Landweg, wie so gut wie alle anderen afrikanischen Städte auch. Die Entfernungen im römischen Reich und der damalige, technische Standard machten eine Regierbarkeit auf Dauer für einen Alleinherrscher fast unmöglich. Umso imposanter erscheint, dass sich das römische Reich trotz alledem so viele Jahrhunderte behaupten konnte, was größtenteils auch auf die Unkoordiniertheit der römischen Gegner zurück zuführen ist.

Prozesse und Strafen gegen Korruption

Der zusammenfassende Überblick über die Gegenmaßnahmen der Kaiser gliedert sich demnach in Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung und in vorbeugende Maßnahmen.[46] Das römische Imperium setzte vor allem auf hohe Strafen als Abschreckung. Die Liste dazu ist lang und reicht von der Geldstrafe bis hin zur Androhung der Todesstrafe. Grundlage hierfür war die Lex Julia repetudtarum aus der Zeit Caesars (59. v.Chr.), welche in modifizierter Form auch noch zur Zeit Justinians (527 – 565 n.Chr.) galt. Diese richtete sich gegen die Erpressung und Ausbeutung von Provinzialen und verbot die persönliche Bereicherung.[47]

Beispiele für Prozesse gegen Korruption sind nur wenige bekannt. Vor allem die späte Kaiserzeit bietet an dieser Stelle nur wenige Aufzeichnungen. Was sich als sehr widersprüchlich erweist, da diese Zeit doch so massiv, im Gegensatz zu anderen Zeiten im römischen Reich, gegen Korruption zu kämpfen schien. Wie bereits an obere Stelle ausgeführt (S.15), wurde mehr auf die „Legitimierung“ bestimmter Praktiken, wie dem Ämterkauf Wert gelegt. Im Jahre 12 n.Chr allerdings wurde der Prokonsul von der Provinz Asia, Volesus Messala angeklagt, an einem Tag über 300 Menschen mit dem Beil hingerichtet zu haben und sich anschließend in aller Öffentlichkeit mit dieser Tat rühmte. Weiterhin wurde Marius Priscus, den Prokonsul von Africa, beschuldigt um 100 n. Chr. die Provinzialen, Geld für die Verurteilung Unschuldiger genommen zu haben. Die Verbannung eines Ritters und die Hinrichtung von sieben seiner Freunde ließ er sich mit 300000 Sesterzen, die mehrfache Bestrafung eines anderen Ritters, mit 700000 Sesterzen bezahlen.[48]

Angeklagte in Korruptionsverfahren mussten mit einer hohen Bestrafung rechnen, wenn sie verurteilt wurden. Grundlage hierfür bot das Lex Julia repetudtarum, welches Caesar 59 v.Chr. erlassen hatte und sich gegen die Erpressung und Ausbeutung von Provinzialen richtete und die persönliche Bereicherung verbot. Theoretisch konnten die Provinzialen seit 4 v.Chr. bei Repetundenverfahren die Todesstrafe fordern.

Üblich waren aber eher Verbannungen, wobei im römischen Reich zwischen zwei Arten von Verbannungen unterschieden wurde. Zum einen die Relegation und zum anderen die Deportation. Während die Relegation zeitlich begrenzt war, war die Deportation lebenslänglich und hatte die Konfiskation des Vermögens und den Verlust der Bürgerrechte zur Folge. Diese hohe Bestrafung wurde vornehmlich in Majestätsprozessen ausgesprochen.[49]

In den Strafandrohungen der Spätantike kamen Verbannung, Todesstrafe oder Absetzung

und Entlassung nur noch selten vor. In den meisten Fällen kam es zu Geldstrafen, die

zwischen 5 bis 100 Pfund Gold reichten und damit an das Jahresgehalt eines Prätorianerpräfekten heranreichten.

Soziale Ursachen von Korruption im römischen Reich

Die Theorien Schullers der sich überlagernden Verhaltensmustern scheint im Falle des römischen Reiches sehr schlüssig zu sein. Vor allem die Zeit des Übergangs von der spätkaiserlichen Zeit bis hinein in die Spätantike, weißt eine enorme Veränderung der Verhaltensweisen auf.[50] Es kamen neue Wertvorstellungen auf, allerdings von ganz oben, die sich mit den alten Wertvorstellungen überlagerten. Problematischer Weise waren diese neuen kaiserlichen Wertvorstellungen kontraproduktiv. Das System der Führsprache ist hierbei als Schlüssel anzusehen. Vor allem standen sich Befürworter der alten traditionellen Gesetzeslage gegenüber, indem es nicht verwerflich schien, Geldleistungen für gewisse Handlungen oder Unterlassungen anzunehmen. Auch die Einverleibung von Ämtern wurde mehr als ein privates Geschäft angesehen, als eine öffentliche Angelegenheit. Nun kann man auch an dieser Stelle davon ausgehen, dass etwaige Beamten keineswegs bewusst besonders traditionell gedungen waren. Für sie war lediglich die Aufrechterhaltung ihrer Netzwerke und Seilschaften interessant. Von einer anderen Seite her betrachtet, kann man auch nicht von einer moralisch, ausgelegten Handlung Seitens der Kaiser sprechen. Sie versuchten lediglich, Korruption zu bekämpfen und den Ämterkauf zu regulieren. Auch hierbei spielt Machtkalkül eine wichtigere Rolle, nämlich als moralische Verpflichtung. Die Kaiser waren darauf bedacht, ihre Macht zu erhalten und ihrerseits die Netzwerke ihrer Gegner nicht mächtiger werden zu lassen, als die ihren. Auch dafür benötigten sie viel Geld und Korruption erzeugte enorme Misswirtschaften, was demzufolge weniger Geld in der Kriegskasse bedeutete.

Daher kann man zum einen sagen, dass Korruption in Übergangszeiten besonders stark auftritt, also in Zeiten, in denen sich neue Verhaltensmuster entweder von unten gegen alte bilden, oder sich neue Verhaltensmuster über alte gelegt haben oder gelegt worden sind und sich nicht durchsetzten. Die Ursache der Korruption könnte demnach das Nebeneinander existieren verschiedener Verhaltenssysteme sein, von denen die offiziell nicht akzeptierten meist aus einem existentiellen Bedürfnis heraus resultieren.[51] Dieses veraltete und für den römischen Staat existentielle System könnte das System der Führsprache gewesen sein, das suffragium. Dieses wurde von der herrschenden Klasse als veraltet angesehen, von der breiten Bevölkerung allerdings noch praktiziert, wie auch schon in den Jahrhunderten zuvor. Die Kaiser sahen den Schlüssel ihrer schrumpfenden Macht in diesem Prinzip und ihren Auswirkungen. Ob sie ihre schwindende Macht bewusst auf das suffragium zurück führten ist eher unwahrscheinlich, allerdings waren die Auswirkungen, welche unmittelbar die Kaiser betrafen unübersehbar. Mächtige, starke Netzwerke entstanden, denen man in manchen, weit abgelegenen Provinzen schon eine Souveränität zurechnen konnte. Begünstigt durch die starke Korruption, die von diesen Netzwerken (Clans, Familien) selbst verursacht wurden, konnten sich mächtige Clans im ganzen römischen Reich verbreiten und dem Kaiser war es kaum möglich, diesen etwas entgegen zu setzen. Die Regulierung und der damit einhergehende Verdienst am Kauf und Verkauf von Ämtern z.B. war noch die beste Möglichkeit der Machtsicherung, wenn auch nur in Form von Einnahmensicherungen.

Soziale Ursachen in der Provinzialverwaltung

Eine maßgebliche Ursache für das vermehrte Auftreten von Korruption ist ohne Frage die gewaltige Größe des Reiches. Es war logistisch kaum zu bewerkstelligen als Alleinherrscher die Ordnung im römischen Reich aufrechtzuerhalten. Obwohl es auch in dieser Zeit zu etlichen Reichsteilungen, wenigstens auf verwaltungstechnischer Ebene kam, waren doch immer alle Kaiser darauf bedacht, die Reichseinheit beizubehalten und sich als Alleinherrscher das Reich zu sichern. Auf dem damaligen Stand der Technik muss es eine gewaltige Anstrengung dargestellt haben, mit den verschieden Provinzen in Kontakt zu treten. Dementsprechend war die Misswirtschaft, vor allem auch in den weiter entfernten Provinzen enorm hoch. Die römische Verwaltung arbeitete außerdem nicht wie die moderne Verwaltung in Tagen und Wochen, sondern in Monaten und Jahren. Die spätantike Administration verfügte einfach nicht über die technischen Mittel der modernen Zeit, die eine rasche Nachrichtenübertragung und Datenverarbeitung ermöglichten.[52]

„Die von Symmachus in seiner 40. Relatio berichtete Städte, die sich u.a. wegen der Abwesenheit des Kaisers über mehr als 20 Jahre hinzog, dürfte daher kein Einzelfall gewesen sein.“[53]

Die Kaiser waren weit weg und sie mussten sich im Grunde genommen auf ihre Vertrauenspersonen verlassen, die keineswegs immer als vertrauenswürdig einzuschätzen waren. Was nun vor allem in der späten Kaiserzeit zu einem vermehrten Bewusst werden von Korruption führte, ist die Tatsache, dass die Kaiser im fernen Rom und später dann im noch ferneren Konstantinopel Gesetze erließen, die in den Provinzen gelten sollten. Diese Tatsache steuerte gegen republikanisch, traditionelles Recht und kollabierte mit dem, was der Herrscher wollte.

„Die Provinzialverwaltung nahm gegenüber den Stadtgemeinden in erster Linie eine Kontrollfunktion ein. Auf ihren Rundreisen durch die Provinzen überprüften die Statthalter die ordnungsgemäße Eintreibung der Steuer, sowie den Erhaltungszustand der Staatstraßen, Poststationen und öffentlichen Gebäuden.“[54]

Generell ist demnach davon auszugehen, dass man im römischen Reich ein prinzipiell anderes Ämterverständnis besaß. Verwaltungsposten galten allem Anschein nach als private Pfründen, die demzufolge käuflich waren. Selbst die Kaiser gingen dazu über, Ämter zu verkaufen.[55]

Man kann davon ausgehen, dass Ämter im Sinne unserer heutigen, modernen Welt, in Rom nicht existierten. Für die Römer waren Ämter vor allem private Pfründe, die es auch privat zu regeln galt. Für sie waren es private Besitztümer, über die man verfügen konnte, die man verkaufen oder kaufen durfte.

Schlusswort

„Korruption ist der Feind der Gesellschaft  und der Marktwirtschaft, was noch hinzu zufügen ist, dass es keine vernünftige Bekämpfung der Korruption geben kann, wenn in den Behörden und Unternehmen keine gegen die Korruption gerichtete Ethik vorgelebt wird.“[56]

Dieses stellt eine sehr moderne Auffassung von Korruption dar, erweist sich dennoch als sehr zutreffend in Bezug auf die Probleme mit Korruption im römischen Reich der späten Kaiserzeit und der Spätantike. Die Korruptionsbekämpfung war halbherzig und startete nicht im Kopf, also auf der moralischen Ebene, sondern auf der finanziellen, was wiederum den Anschein der Bereichung auf Seiten der Kaiser nicht entkräften konnte. Eingangs lässt sich demnach die These eines Wertewandels in der Spätantike revidieren, da sich herausstellte, dass die Bekämpfung der Korruption in der Spätantike keineswegs aus moralischen Gründen entstand, sondern schlicht und ergreifend der Machtsicherung der römischen Kaiser diente. Es konnte aus Mangel an Quellen auch nicht bewiesen werden, dass die Korruption vermehrt in der späten Kaiserzeit und in der Spätantike auftrat. Allerdings nahmen die Unruhen zu und der Reichsfrieden und die römischen Grenzen waren alles andere als sicher.

Eine mutige These an diesen Punkt wäre, dass die oben beschriebenen Netzwerke und Seilschaften zu dieser Zeit so mächtig geworden sind, dass die Kaiser nun auch auf dem offiziellen Weg etwas zu unternehmen gedachten, ihre Macht zu sichern. Machtintrigen haben eine lange Tradition im römischen Reich und viele Kaiser, gerade zu dieser Zeit, starben nach Verrat und durch Palastintrigen. Die Kaiser der Spätantike bekämpften die Korruption stärker als zu anderen Zeiten im römischen Reich. Vor allem die Misswirtschaften in den Provinzen waren enorm, was sich dementsprechend deutlich auch in den ‚Staatseinnahmen’ der Kaiser widerspiegelte. Die Bekämpfung und Regulierung der Korruption und der Ämtervergabe geschah demnach einzig und allein aus machtpolitischen Gründen und vor allem, um die Gegner des Kaisers nicht noch mächtiger werden zu lassen. Bei der Bewertung von Korruption ist weiterhin zu bedenken, dass Korruption keine feste Größe darstellt, sondern die Auffassung über sie in den verschiedenen Geschichtsepochen schwankt.

Um zum Titel der Untersuchung zurück zu finden ist eindeutig herauszustellen, dass Korruption ein enormes Problem innerhalb der Provinzialverwaltung darstellte. Die Ursachen darin liegen vor allem in der gewaltigen Größe des Reiches. Die Bewältigung des Raumes war auf dem damaligen Stand der Technik kaum zu bewerkstelligen. Die Kommunikationswege waren zu lang, was die Kontrolle unglaublich erschwerte. Vor allem das Beamtentum bedurfte einer starken Kontrolle, denn dies galt gemeinhin als sehr korrupt, was alleine ein Blick auf die Gesetzessammlungen „codex Theodosianus“ bestätigt. In diesem befasst sich fast jedes dritte Gesetz – das sind rund 900 Erlasse in der Zeit von 313 bis 468 n.Chr.– mehr oder weniger mit Amtspflichtverletzungen. Für die Korruption gilt grundsätzlich, dass sie dazu dient, die eigenen Interessen und Bedürfnisse zu befriedigen. Korruption ist ein Phänomen, das jeder Form von Verwaltung inhärent ist. Die Grenzen der Korruption sind ebenso schwer feststellbar, wie sich – auch in der heutigen Zeit – ihr Ausmaß kaum genau erfassen lässt.

Die ‚Vertrauten’ des Kaisers in den Provinzen waren meist schon fast Alleinherrscher und verhielten sich dementsprechend. Dies bedeutete, dass eine starke Zentralgewalt einerseits zu zentralisieren versuchte, gleichzeitig aber auch durch Verwaltungsreformen und Machtteilungen zu dezentralisieren versuchte. Das besondere Ämterverständnis der römischen Gesellschaft besteht vor allem in der Privatisierung des öffentlichen Sektors.

Eine entscheidende Frage ist, ob Korruption an der Entfernung zu Rom zu messen war oder auch an der Qualität der Verwaltungsbeamten zu messen ist? Waren römischen oder italienische Beamte besser ausgebildet als z.B. afrikanische Beamte? Hatten die italienischen Beamten ein stärkeres moralisches Ehrgefühl, was sich gegen Korruption aussprach oder waren sie einfach nur räumlich näher am Kaiser gelegen und konnten somit stärker überwacht werden?

Festgestellt wurde, dass auf die Qualität (Kompetenz) der Verwaltungsbeamten im römischen Reich weniger Wert gelegt wurde. Von größerer Wichtigkeit waren soziales Ansehen, Herkunft und Stellung. Die römische Gesellschaft zu dieser Zeit und zu allen Zeiten, war ‚ständisch’ orientiert. Offenkundig ergeben sich allein aus dieser Tatsache enorme verwaltungstechnische Probleme. Erst ab einem bestimmten Beamtenrang wurde überhaupt eine Auslese vorgenommen.

Weiterhin lässt sich sagen, dass das Verständnis der Führsprache im Kerngebiet der ehemaligen römischen Republik tiefer verankert war, als dies womöglich in den Provinzen der Fall war, wo es dann auch nicht selten vorkam, dass nicht das römische Recht alleine Anwendung fand, sondern so genannte Mischrechte. Viele Faktoren spielten eine Rolle, die das Problem der Korruption in der späten Kaiserzeit und in der Spätantike in den Provinzen des römischen Reiches beflügelte. Vor allem sahen sich die Kaiser dieser Zeit vielen Problemen an allen Enden des Reiches ausgesetzt, welche sich durch die Korruption nur noch verschlimmerte. Wahrscheinlich kam es nur zu vermehrten Gegenmaßnahmen in dieser Zeit, weil die römischen Kaiser schlicht und ergreifend Geld brauchten, um ihre Feldzüge zu bezahlen und Korruption in vielen Provinzen unendliche Summen zu verschlingen schien. Die Misswirtschaften betrafen Rom direkt, was sich am Beispiel der Provinz Afrika sehr deutlich zeigte, welche 2/3 des Weizenbedarfs Rom stellte.

Die römischen Kaiser der Spätantike taten demnach gut daran etwas zu unternehmen, auch wenn sich diese Gegenmaßnahmen nicht mehr als sehr hilfreich erwiesen. Korruption und korruptes Handeln war nicht moralisch verwerflich im römischen Reich. So gesehen hat es Ähnlichkeit mit dem Prinzip des Stärkeren, wobei im römischen Reich der Stärkere der war, der die Führsprache hatte. Macht demjenigen der Mächtige kannte und kontrollierte, denn:

„Pecunia non olet“

Kaiser Vespian ( 70 n.Chr.)


[1] Vgl. Bayer (1989:213).

[2] Vgl. Schönfelder (2002:131f).

[3] Vgl. Schuller (1982:15).

[4] Vgl. Schönfelder (2002: 151f.).

[5] Vgl. Ausbüttel (1998: 181).

[6] Siehe Anhang: Karten 1 und 2.

[7] Vgl. Bringmann (1998: 88ff.).

[8] Vgl. Kuhoff (1979: 68).

[9] Bringmann (1998: 91).

[10] Ebd. (1998: 98).

[11] Vgl. Bringmann (1998: 99).

[12] Vgl. Schuller (2004: 169).

[13] Vgl. Ausbüttel (1998: 192).

[14] Vgl. Schuller (2004: 170).

[15] Vgl. Bringmann (1998: 103).

[16] Vgl. Schuller (2004: 171).

[17] Dieser ging in die Geschichte als Konstantin der Große ein, vgl. Schuller (2004: 171).

[18] Vgl. Ausbüttel (1998: 180).

[19] Vgl. Ausbüttel (1998: 183).

[20] Vgl. Ausbüttel (1988: 23).

[21] Ebd. (1988: 85).

[22] http://de.wikipedia.org/wiki/Cursus_honorum, 25.03.2007 15:16 Uhr.

[23] Vgl. Ausbüttel (1998: 181).

[24] Ebd. (1998: 186).

[25] Vgl. ebd. (1998: 186).

[26] Vgl. Schuller (1982: 163ff.).

[27] Kolb (1982: 173).

[28] Selbstverständlich vollzog sich der Romanisierungsprozess in Afrika nicht sofort. Sie vollzog sich aber vergleichsweise schnell, in etwa 3 Generationen.

[29] Vgl. Ausbüttel (1998: 29).

[30] Vgl. ebd. (1998: 30).

[31] http://www.imperiumromanum.com/personen/kaiser/valentinianus1_04.htm, 26.03.2007, 15:00 Uhr.

[32] Noethlichts (1981: 118).

[33] Vgl. Ausbüttel (1998: 181).

[34] Siehe Beispiel Fußnote 30

[35] Ausbüttel (1998: 182).

[36] Schuller (1997: 168).

[37] Ausbüttel (1998: 181).

[38] Ebd. (1998: 180 f.).

[39] Ausbüttel (1988: 199).

[40] Vgl. Ausbüttel (1998: 180).

[41] Vgl. ebd. (1998: 180 f.).

[42] Vgl. ebd. (1998: 180 f.).

[43] Ebd. (1998: 184).

[44] Vgl. Ausbüttel: (1988: 199).

[45] Siehe Anhang: Karte 3.

[46] Vgl. Noethlichs (1981: 222).

[47] Vgl. Ausbüttel (1998: 184).

[48] Vgl. ebd. (1998: 184).

[49] Vgl. ebd. (1998: 184).

[50] Vgl. ebd. (1998: 184).

[51] Vgl. Schuller (1982: 11 ff.).

[52] Vgl. Ausbüttel (1988: 199).

[53] Ebd. (1988: 199).

[54] Ebd. (1988: 230).

[55] Vgl. ebd. (1988: 202).

[56] Mager (2002: 46).

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